IT, der Aufsicht und Mandanten vertrauen.

Finanzdienstleister, Versicherungsmakler und -agenturen stehen unter besonderer Beobachtung — von der BaFin ebenso wie von Mandanten, die ihre Finanzdaten in guten Händen wissen wollen. Wir sorgen für IT, die Prüfungen standhält und Vertrauen verdient.

Im Fokus
01 BaFin-konforme IT
02 Verschlüsselung & Protokollierung
03 Notfallvorsorge
Das eigentliche Risiko

Aufsicht, Audits, Vertrauen.

BaFin-Vorgaben wie VAIT und MaRisk verlangen nachvollziehbare, revisionssichere IT-Prozesse — nicht nur bei Banken, auch bei vielen Vermittlern und Beratern. Wer im Prüfungsfall keine lückenlose Dokumentation liefern kann, riskiert mehr als nur Bußgelder.

Wir bauen IT-Prozesse, die Prüfungen standhalten — und sorgen dafür, dass sensible Mandantendaten jederzeit geschützt bleiben.

VAIT
Anforderungen der BaFin an die IT-Sicherheit.
100%
Nachvollziehbarkeit aller Zugriffe auf Mandantendaten.
Jederzeit
Auskunftsfähig bei Prüfungen und Audits.
Unsere Schwerpunkte für Finanzdienstleister

Compliance & Vertrauen als Standard.

01
BaFin-konforme IT (VAIT/MaRisk)

Wir richten IT-Prozesse an den aufsichtsrechtlichen Anforderungen aus — nachvollziehbar und dokumentiert.

S2
Verschlüsselung & Zugriffsprotokollierung

Mandanten- und Finanzdaten verschlüsselt gespeichert und übertragen, jeder Zugriff lückenlos protokolliert.

S3
Notfall- & Auslagerungsmanagement

Dokumentierte Notfallpläne und Auslagerungssteuerung, wie sie § 25b KWG und vergleichbare Vorgaben verlangen.

S4
Sichere Mandantenkommunikation

Verschlüsselter E-Mail-Verkehr und geschützte Portale für den Austausch sensibler Unterlagen.

S4
Backup & Georedundanz

Geprüfte, georedundante Backups — damit Finanzdaten auch im Ernstfall vollständig erhalten bleiben.

S4
Revisionssichere Dokumentation

Lückenlose Nachweise über Systeme, Zugriffe und Änderungen — jederzeit auskunftsfähig bei Prüfungen.

FAQ

IT für Finanzdienstleister — häufige Fragen

Welche Anforderungen stellt die BaFin an unsere IT-Sicherheit?

Je nach Institut greifen VAIT (Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT) oder MaRisk. Beide verlangen ein dokumentiertes Informationssicherheitsmanagement, kontrollierten Zugriff auf Systeme und Daten sowie ein funktionierendes Notfallmanagement. Wir richten Ihre IT-Prozesse entsprechend aus.

Was bedeutet Auslagerungsmanagement nach § 25b KWG für uns?

Wenn Sie IT-Dienstleistungen auslagern — etwa an uns als Managed-IT-Partner —, müssen Risiken bewertet, Verträge entsprechend gestaltet und die Auslagerung dokumentiert und überwacht werden. Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen sauber zu erfüllen.

Wie schützt ihr Mandanten- und Finanzdaten konkret?

Über Verschlüsselung bei Speicherung und Übertragung, rollenbasierte Zugriffsrechte und eine lückenlose Protokollierung, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat — jederzeit auswertbar für interne oder externe Prüfungen.

Sind wir bei einer Prüfung durch die BaFin oder einen Wirtschaftsprüfer auskunftsfähig?

Das ist das Ziel unserer revisionssicheren Dokumentation: Systemlandschaft, Zugriffe, Änderungen und Notfallpläne sind jederzeit nachvollziehbar hinterlegt, statt erst im Prüfungsfall zusammengesucht zu werden.

Was passiert bei einem IT-Ausfall oder einem Sicherheitsvorfall?

Ein dokumentierter Notfallplan inklusive georedundanter Backups sorgt für einen geregelten, nachvollziehbaren Wiederanlauf — genau das, was Aufsicht und Mandanten im Ernstfall erwarten.